Closterium moiliferum © Jan Trübsbach | LTV-Sachsen
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV)
Der Staatsbetrieb Landestalsperrenverwaltung (LTV) ist eine Institution im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
Geschäftsführer: Eckehard Bielitz
Postfach 10 02 34
01782 Pirna
Telefon: +49(0)3501-796-0
Fax: +49(0)3501-796-103
E-Mail: Poststelle(at)ltv.smul.sachsen.de
www.wasserwirtschaft.sachsen.de
Rechtsform: Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Der Ringversuch Phytoplankton wird erbracht im Rahmen des Betriebes gewerblicher Art „Dienstleistungen“.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der Landestalsperrenverwaltung Sachsen lautet: DE199521669
Bankverbindung:
HypoVereinsbank
Kontoinhaber: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen
Anschrift Kontoinhaber: Bahnhofstraße 14, 01796 Pirna, Deutschland
IBAN-Code: DE10850200860027560024
BIC-Nummer: HYVEDEMM496
Anschrift des Ringversuchslabors
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen
QSÜ Plauen
Bärenstraße 46
08523 Plauen
Deutschland
Tel: +49 (0) 3741-1564-134
E-Mail: contact@planktonforum.eu
Arbeitsgemeinschaft Trinkwassertalsperren e.V. (ATT)
c/o DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. Technisch-wissenschaftlicher Verein
Josef-Wirmer-Str. 1-3
53123 Bonn
Amtsgericht Bonn VR 6933
www.trinkwassertalsperren.de
www.dvgw.de
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Reklamation, Beschwerden, Einsprüchen und Widerrufsbedingungen
Reklamationen, Einsprüche und Beschwerden sollten vorzugsweise schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
Grundsätzlich wird jede Rückfrage eines Teilnehmers individuell bearbeitet, wobei telefonische Absprachen zwischen dem Ringversuchsausrichter (Verantwortlicher bzw. dessen Vertreter) schriftlich fixiert/dokumentiert und in der Teilnehmerakte des entsprechenden Ringversuches abgelegt werden.
Einsprüche und Beschwerden zu Prüfgegenständen sollten dem Eignungsprüfungslaboratorium umgehend, spätestens jedoch 2 Wochen nach Erhalt mitgeteilt werden.
Nach der Anmeldung zur Teilnahme an der Eignungsprüfung kann diese grundsätzlich nicht mehr storniert werden. Die Teilnahme kann vom Ringversuchsanbieter abgesagt werden, wenn nicht genügend Teilnehmer angemeldet sind.